Vermieten ohne Bauchschmerzen. Der richtige Mieter ist wichtiger als der schnellste.
Ein Mietverhältnis läuft oft viele Jahre. Deshalb lohnt sich Sorgfalt am Anfang: eine marktgerechte Miete, geprüfte Interessenten, ein sauberer Vertrag und eine Übergabe mit Protokoll.
So finde ich Ihren Mieter.
Mietpreis
Einschätzung nach Lage, Ausstattung, Vergleichsangeboten und örtlichen Regeln.
Präsentation
Fotos, Grundriss, Exposé und Anzeige mit allen Pflichtangaben aus dem Energieausweis.
Auswahl
Anfragen sichten, Selbstauskunft und Nachweise einholen, Besichtigungen persönlich führen.
Vertrag
Mietvertrag vorbereiten, Kaution und Anlagen klären, Unterschrift koordinieren.
Übergabe
Übergabe mit Protokoll, Zählerständen, Fotos und Schlüsselquittung.
Oft habe ich den passenden Mieter schon in der Kartei.
Mietinteressenten können bei mir ein Suchprofil anlegen: wie viele Personen, welches Budget, ab wann, wo. Kommt Ihre Wohnung neu herein, frage ich zuerst dort nach, oft bevor eine Anzeige online ist. Das spart Zeit und Hunderte Anfragen, die nicht passen.
Laden, Halle, Büro: Gewerbe ist meine Herkunft.
In der Wohnungswirtschaft habe ich zweieinhalb Jahre ausschließlich Gewerbeflächen vermietet und koordiniert, rund 120 Vorgänge in 28 Städten. Ich weiß, worauf Gewerbemieter achten: Sichtbarkeit, Nutzungsart, Laufzeiten, Indexierung und die Frage, wer was instand hält.
- Gewerbefläche mit 500 m² in Greven an einen Handwerksbetrieb vermietet
- Ladenlokal in der Grevener Innenstadt nach neun Monaten Vermarktung an ein Fachgeschäft vermietet
- Nachnutzungen und Untervermietungen bei laufenden Verträgen gelöst
Bevor Sie unterschreiben
- Identität und Selbstauskunft
- Einkommens- oder Geschäftszahlen
- Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietschulden bestehen
- Bonitätsauskunft auf Wunsch
- Passt die geplante Nutzung zur Fläche und zum Haus?
Gut zu wissen.
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?
Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beauftragen Sie mich als Eigentümer, trägt der Mieter keine Provision. So regelt es § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes. Bei Gewerbeflächen ist die Verteilung frei vereinbar.
Wie prüfen Sie Mietinteressenten?
Mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen, Identitätsprüfung und auf Wunsch einer Bonitätsauskunft sowie einer Bescheinigung des Vorvermieters. Ich lerne jeden Interessenten persönlich kennen, bevor ich ihn Ihnen vorschlage.
Wie hoch darf die Miete sein?
Das hängt von Lage, Ausstattung und den örtlichen Regeln ab. In manchen Gemeinden gelten Kappungsgrenzen oder die Mietpreisbremse. Ich ermittle eine Miete, die rechtlich sauber ist und zum Markt passt, und erkläre Ihnen, worauf sie sich stützt.
Übernehmen Sie nach der Vermietung auch die Verwaltung?
Auf Wunsch ja. Viele Eigentümer starten mit der Vermietung und geben danach die laufende Betreuung ab. Mehr dazu auf der Seite Mietverwaltung.
Wohnung oder Gewerbe zu vermieten?
Erzählen Sie mir kurz von Ihrem Objekt. Ich sage Ihnen, welche Miete realistisch ist und wie wir vorgehen.